Corona-Hilfen aktuell

Wir geben euch den aktuellen Stand zu den Corona-Hilfen, die insbesondere für Unternehmen und Soloselbständige von Interesse sein könnten.

 

  1. Überbrückungshilfe III
  2. Neustarthilfe (im Rahmen der Überbrückungshilfe III)
  3. Überbrückungshilfe II
  4. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November / Dezemberhilfe)

 

1. Überbrückungshilfe III
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.02.2021 bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021 ab sofort beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Die geltenden Eckpunkte finden Sie in der beigefügten Anlage. Weitere Informationen stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung sowie in den FAQs: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

2. Neustarthilfe (im Rahmen der Überbrückungshilfe III)
Des Weiteren können Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, voraussichtlich bereits ab diesem Monat die „Neustarthilfe“ im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen

Antragsberechtigte: Soloselbständige, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mind. 51 % aus ihrer selbstständigen oder gleichgesetzten Tätigkeit erzielt haben sowie auch sog. unständig Beschäftigte aller Branchen und kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (sofern sie kein Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld beziehen)

  • Antragsverfahren: Direkte Beantragung möglich
  • Förderzeitraum: 01. Januar bis 30. Juni 2021

Es gelten folgende Förderhöhen und -bedingungen:

  • Einmalige Betriebskostenpauschale i. H. v. 50 % des Referenzumsatzes
    (Hinweis: Der Referenzumsatz beträgt i. d. R. 50 % des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 % des Jahresumsatzes 2019.)
  • Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro
  • Auszahlung erfolgt aus Vorschuss
    (Hinweis: ab Juli 2021 wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet. Bei Umsatzeinbußen von über 60 % darf Zuschuss in voller Höhe behalten werden.)

Hinweis: Der Zuschuss wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.

 

3. Überbrückungshilfe II
Anträge für die Überbrückungshilfe II für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 können noch bis zum 31. März 2021 eingereicht werden.

Zu beachten ist, dass es vor dem Hintergrund der Verlängerung und Erweiterung des Befristeten Rahmens der EU für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie zwischenzeitlich eine Vereinfachung gab: Es wurde die Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht (zuvor 800.000 Euro). Dadurch kann einem Großteil von Unternehmen auch die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt werden.
Unternehmen wird rückwirkend ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen oder der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 erhalten möchten.

Details zu den beihilferechtlichen Regelungen finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-ii.html

 

4. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November / Dezemberhilfe)
Des Weiteren wurden auch die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember aufgrund des neuen EU-Rahmens flexibilisiert. Unternehmen können wählen, auf welcher Beihilfegrundlage der Antrag gestellt wird.
So werden keine Verlustnachweise mehr gefordert, sondern auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne ermöglicht. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstgrenzen erhöht, auf 1,8 Mio. Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Mio. Euro beim Fixkostenhilferahmen.

Anträge für die November- bzw. Dezemberhilfe können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden

Zielgruppe der außerordentlichen Wirtschaftshilfe sind bekanntlich Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt oder indirekt vom Lockdown im November bzw. Dezember 2020 betroffen sind.

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html bzw. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html sowie www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210205-verbesserungen-zusaetzliche-flexibilitaet-bei-november-und-dezemberhilfe.html.

Ansprechpartner bei Fragen zur Überbrückungshilfe sowie der November- und Dezemberhilfe sind erreichbar über folgende Hotlines: Für Soloselbstständige: 030 / 120021034 bzw. für prüfende Dritte: 030 / 530199322

 

Foto: Gerd Altmann, Pixabay

Die cre8_workshop Reihe 2021

-erfolgreich positionieren.

 

In Zeiten von Corona stehen Unternehmen mehr denn je vor der großen Herausforderung, sich neu zu erfinden. Während momentan im Schnelldurchlauf Optimierungen vorgenommen werden müssen, gibt es auch unabhängig davon jede Menge gute Gründe, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie das eigene Unternehmen sinnvoll nach außen repräsentiert werden und sich flexibel an ständig wechselnde Anforderungen anpassen kann.

 

Das cre8-Team hat eine neue Workshop-Reihe entwickelt, deren Fokus auf der Positionierung nach innen und außen liegt:

 

Wie kann ich Werbung überzeugend einsetzen? Wie kann die passende Außendarstellung meines Unternehmens aussehen? Was braucht es, um eine krisenresistente Unternehmerpersönlichkeit zu entwickeln?

Diesen und anderen Fragen soll in den verschiedenen Workshops nachgegangen werden. Profis aus den geweiligen Bereichen vermitteln euch individuelle Lösungsstrategien- und eines ist sicher: ihr geht nicht nur mit neuen Erkenntnissen nach Hause, sondern werdet dabei auch noch viel Spaß haben.

 

Hier findet Ihr alle Infos zu den einzelnen Workshops und wo/wie ihr euch anmelden könnt: cre8_workshop Reihe 2021

 

 

Foto: Daniel Penschuck

Erfolgreich positionieren: Die cre8_workshop-Reihe.

Es überrascht eigentlich nicht, dass “Corona-Pandemie” zum Wort des Jahres gewählt wurde, war dieser Begriff doch in 2020 allgegenwärtig. Und nicht nur das: Corona deckt auch gnadenlos Schwachstellen auf und nicht wenige Unternehmen werden nach der Krise vor der großen Herausforderung stehen sich neu zu erfinden.

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Corona Kulturförderung

Kultur- und Kreativschaffende sind bei den bisherigen Corona-Hilfen häufig außen vor geblieben. Die aktuellen Hilfen scheinen jetzt besser zu greifen – auf zweierlei Weise:

 

  • Bei der „NOVEMBERHILFE“ als Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes geht es darum, Umsatzverluste auszugleichen, die durch die temporären Corona-bedingten Schließungen im November 2020 aufgetreten sind: Wenn ihr von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen seid und bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt habt, könnt ihr bis 5000 Euro beantragen. Und das Neue: Diese Förderung ist nicht an betriebliche Fixkosten gekoppelt ist: Erstattet werden Umsatzeinbußen, bezogen auf den Vergleichsmonat November 2019 oder den durchschnittlichen Umsatz der vergangenen Monate, so dass die Mittel auch für die eigenen Lebenshaltungskosten verwendet werden können!

 

  • Bei dem Corona-Sonderprogramm für Soloselbständige und Kultureinrichtungen Niedersachsen und dem Programm „NEUSTART KULTUR“ des Bundes geht es darum Kulturaktivitäten (wieder) zu initieren, zum Beispiel durch die Übernahme der Honorare von Künstler*innen oder durch spezielle Programme für verschiedene Branchen.

 

Einen guten Überblick bietet die anliegende Vorstellung ausgewählter Corona-Hilfsprogramme von MCON mit Stand vom 23.11.2020: Corona Kulturhilfen (Euro-Office)

Bitte beachtet, dass bei den Programmen häufig Anpassungen der Förderbedingungen und Aktualisierungen erfolgen, zum Beispiel bei den Antragsfristen. Dies bitte im Internet überprüfen.

 

 

Foto:kstudio – de.freepik.com

Denk!Labor – Aufruf

Der externe „Think Tank“ für kleine und mittelständische Unternehmen. Im August bietet das Denk!Labor vier Unternehmen die Möglichkeit, sich kostenlos in einer Videokonferenz beraten zu lassen(melden bis 31. Juli).

Das Denklabor verfügt über einen Pool von Experten und Expertinnen aus allen Bereichen des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens: Künstler, Kreativuntemehmer, Wissenschaftler, Unternehmer, IT-Spezialisten und Ingenieure, BWLer, Sozialwissenschaftler, Rechtsanwälte, Steuerberater., Unternehmensberater und viele mehr. Sie werden je nach Aufgabenstellung zusammengestellt und unterstützen dann in Form von Einzelberatung, Halbtagesworkshop, Tagesworkshop, Wochenendworkshop oder der Begleitung vonProzessen über einen längeren Zeitraum.

https://www.denklabor-oldenburg.de

KreativZuTisch

Immer am ersten Mittwoch im Monat | ab 13:00 Uhr |im Core

 

Kreativ zu Tisch

Menschen aus der Oldenburger Kreativwirtschaft und Interessierte, treffen sich an jedem ersten Mittwoch im Monat zum Austausch. Hier wird genüsslich geplauscht, locker miteinander ge(s)(g)essen und genetzwerkt. Bleibt auf dem Laufenden darüber, was in der Oldenburger Kreativbranche los ist, sprecht mit anderen Kreativunternehmern und belebt alte Kontakte wieder.

Kommt gerne vorbei, teilt eure Ideen und Projekte und bringt Neugier mit!

Neue Gesichter sind herzlich willkommen!

Offener Brief von cre8 zur Lage der Kreativwirtschaft

An
Politiker der Stadt Oldenburg
Oberbürgermeister Krogmann
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Offener Brief zur Lage der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgrund der Corona-Krise in Oldenburg

Das Netzwerk der Kreativwirtschaft cre8 oldenburg und das offene Bündnis creative mass vertreten die ansässigen Kultur- und Kreativschaffenden, darunter viele Soloselbständige, aus den Bereichen Design, Fotografie, IT, Film, Illustration, Kunst, Musik, Architektur, Theater, Text etc.

Für viele Kultur- und Kreativschaffende hat sich die finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Anordnungen infolge der Corona-Krise einen Großteil ihrer Aufträge beziehungsweise Kundschaft verloren haben und eine Änderung noch nicht absehbar ist.

Mit Erleichterung wurde das Soforthilfeprogramm des Landes Niedersachsen vom 25. März aufgenommen, um mit schnellen Hilfen für Unternehmen und Selbständige die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. Viele haben Anträge auf Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Landes bei der NBank gestellt und zum Teil sehr zeitnah erhalten. Es handelte sich um eine pauschale Förderung bei einem starken Einbruch der Einnahmen, mit der auch private Verpflichtungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wie Krankenversicherung etc. gedeckt werden konnten.

Das Programm wurde allerdings bereits am 31. März 2020 durch ein neues, mit dem Bund abgestimmtes 2. Soforthilfe-Programm abgelöst – mit einschneidenden Änderungen zu Lasten der Soloselbständigen: Jetzt berechnet sich die Soforthilfe aus der Differenz von betrieblichen Verpflichtungen und Einkommen. Dies hat zur Folge, dass Soloselbständige, Künstler*innen etc. letztlich nun durch das Raster der Soforthilfe fallen, wenn sie, was häufig der Fall ist, nur sehr geringe Betriebskosten wie Büromieten etc. haben.

Auch der Verweis auf die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II ist leider nicht für jede/n Freiberufler/in eine Lösung. Da viele im Alter keine staatliche Rente beziehen werden, haben sie über Jahre privat vorgesorgt. Das hierdurch angesparte Kapital liegt mitunter über dem erlaubten Freibetrag. Geld, das wir im Alter dringend benötigen, um nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Auch wenn in den ersten 6 Monaten nach Antragstellung die Vermögensprüfung entfällt, muss erklärt werden, dass „kein erhebliches Vermögen verfügbar ist“. Abgesehen davon ist der Schritt in die Grundsicherung für eine/n Unternehmer*in nicht ermutigend.

Auch der neue niedersächsische Liquiditätskredit hilft nicht wirklich, da eine Rückzahlung für viele unrealistisch erscheint.

Wer also nach jetzigem Stand der Dinge die Soforthilfe nur geringfügig nutzen darf und wegen überschrittener Vermögensgrenze auch keinen Anspruch auf ALG II hat, sieht sich gezwungen, seine Altersvorsorge aufzubrauchen.

Die Untersagung öffentlicher Veranstaltungen und der Wegfall einer Vielzahl von Dienstleistungen führt zum Teil zu einem existenzbedrohenden wirtschaftlichen Absturz von 100% auf 0%. Da ein Ende noch nicht in Sicht ist, werden viele noch etliche Monate ohne oder mit sehr geringen Einkommen auskommen müssen.

Ganz aktuell wird ein Strukturfonds für die Kulturszene von Bund und Ländern ins Gespräch gebracht, um die Produktion von Kultur direkt anzukurbeln, was wir begrüßen.

Fazit: Wichtig ist es zu erkennen, dass trotz neuer Hilfen und Anpassungen bestehender Programme eine Lücke für Soloselbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft entstanden ist, die geschlossen werden muss!

Unsere Forderungen:

  • Ein niedersächsisches Landesprogramm als Grundförderung für alle Soloselbständigen, um Umsatz- und Honorarausfälle zu kompensieren, wie es Hamburg mit pauschal 2.500 € derzeit praktiziert. Damit können auch private Kosten wie Krankenversicherungs-, Altersvorsorgebeiträge, Kosten der Lebenshaltung etc. abgedeckt werden.
  • Alternativ löst die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens die Situation für Alle.
  • Ein Vermeiden von Auftragsstopps: Geplante kommunale Vorhaben sollten nicht zurückgehalten sondern jetzt durchgeführt werden. Als weitere Initiative schlagen wir ein Gutscheinsystem für innovative Ideen oder kreative Leistungen in Oldenburg, was wir gern mit Ihnen diskutieren.

Herzliche Grüße

Für das Netzwerk cre8 und creative mass

Erstunterzeichner*innen

Norbert Egdorf

Peter Gerd Jaruschewski

Beate Kuchs

Mechthild Oetjen

Katja Reiche

Renée Repotente

Silvia Rutkowski

Katharina Semling

Amon Thein

#Kreativer WIRus

Die Stadt Oldenburg mit OTM und oeins starten dieses Online-Kultur-Projekt. cre8 oldenburg und creative mass rufen euch dazu auf teilzunehmen!

#Kreativer WIRus – Solidarität und Zusammenhalt in Zeiten der Corona-Krise

Die aktuelle Corona-Krise legt das Kulturleben lahm. Viele Kultur- und Kreativschaffende verlieren ihre Aufträge und bekommen erstmal keine neuen. Und sie haben keine Bühne mehr, um sich zu präsentieren. Aber auch die Bürger*innen sind auf „Entzug“. Keine Liveauftritte, keine Veranstaltungen, kein Lebenselixier. Neue Formen der Kommunikation müssen her, solange die alten temporär unmöglich sind!

Die Projektidee: Künstler*innen und Kreative aller Institutionen und Soloselbständige präsentieren sich online und die Oldenburger Bürger*innen werden so mit Kunst und Kreativität „not-versorgt“ und lernen dabei die Künstler*innen und Kreativen Oldenburgs “persönlich” kennen.

Auf der virtuellen Bühne stehen Kultur- und Kreativschaffende, sei es aus Kulturinstitutionen oder Selbstständige aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst, Design, Illustration, Film, Fotografie, Text, Event, Web, Rundfunk/TV, Architektur etc., die durch Ausfall von Veranstaltungen, Ausstellungen, Aufträgen, Kursen finanzielle Einbußen erleiden.

Der Inhalt der kreativen Beiträge ist ein humorvoller, kritischer, erbauender, positiver, konstruktiver Umgang mit der Corona-Krise und den Auswirkungen auf das Leben, den aktuellen Alltag. Eine Momentaufnahme, ein subjektiver Blick von Künstler*innen/Kreativen auf das Thema. Vielleicht gibt es auch schon Material, das verwendet werden kann.

Die Plattform ist die Facebook- und Instagram-Seite von Kulturschnack. Hier werden die Beiträge eingestellt.

Die Form: Die Beiträge können als Grafik, Illustration, Foto, Text gestaltet sein. Oder hörbar und sichtbar in Form von Lesungen, Musik, Theateraufführung, Artistik, Lichtinstallation – eben alles. So werden alle Sinne bedient und alle Kunstrichtungen kommen zum Einsatz. Ihr könnt Videos, Text, Podcast, Interviews, Bilder, Illustrationen, Fotos etc. einreichen. Technische Unterstützung für euren Beitrag können ein Kamerateam von oeins und ein Blogger-Team bieten.

Der Ablauf: Interesse an der Teilnahme? Dann schreibt bitte an kulturbuero@stadt-oldenburg.de Das Kulturbüro nimmt dann Kontakt mit euch auf.

Öffentlichkeitsarbeit: Der #Kreative WIRus soll über verschiedene Medien intensiv beworben werden.

Achtung: Der #Kreative WIRus ist ansteckend! 

So geht’s, wenn Ihr Rückfragen habt oder teilnehmen wollt? Dann schickt bitte diese Informationen an kulturbuero@stadt-oldenburg.de. Das Kulturbüro nimmt dann Kontakt mit euch auf.

Name Kultur- / Kreativschaffende

Kontaktdaten

Vorschlag für euren neuen oder schon vorhandenen Beitrag

·               Podcast, Themen:

·               Interview mit Künstler/Kurator/Akteur:

·               Kulturelles Tutorial über:

·               Text (Literatur, Information):

·               Foto, Zeichnung, Design etc.:

·               Gesprächsformat: Thema

·               Darbietung (Musik, Tanz, Literatur):

·               Sonstiges:

 

Bitte beachten, dass bei der Bereitstellung des Materials keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen und die Rechte Dritter gewahrt bleiben.

 

KreativZuTisch – Unser Mittagsstammtisch

01. März 2020 | 13:00 Uhr | Royals & Rice, Waffenplatz

Immer am ersten Mittwoch des Monats treffen sich Mitglieder aus dem cre8 Netzwerk und andere Interessierte zum lockeren Austausch und Netzwerken bei unserem kreativen Mittagsstammtisch. Neue Gesichter sind immer herzlich willkommen!